Was Sie wissen sollten
Naturheilkunde beim Tier arbeitet mit Ernährung, Pflanzen und Lebensweise, ergänzend zur tierärztlichen Behandlung und nicht an deren Stelle. Im Kanton Zürich braucht es keine Bewilligung für die Tätigkeit als Naturheilpraktikerin oder Naturheilpraktiker, für die klassische Homöopathie, die Tierphysiotherapie und die Blutegeltherapie. Bewilligungspflichtig sind dagegen Eingriffe wie Injektionen, Blutentnahmen, Biopsien und Akupunktur, und jeder Verdacht auf eine übertragbare Krankheit gehört unverzüglich in die Praxis.
Zwei Dinge lassen sich vor dem ersten Termin klären. Arzneimittel: Wer bewilligungsfrei tätig ist, darf nur rezeptfreie Mittel anwenden und keine abgeben. Ausbildung: Lehrgänge ausserhalb der tierärztlichen Tätigkeit sind im Gesundheitsgesetz nicht geregelt, und das Veterinäramt anerkennt oder empfiehlt keinen davon. Fragen Sie deshalb konkret nach Inhalt und Dauer. Wer sich als Naturtierärztin bezeichnet, täuscht, denn Werbung muss nach Paragraf 16 GesG sachlich bleiben.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Bewilligungen fuer Tieraerzte und Heilmittel (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Zürich gilt
Wer im Kanton Zürich einen Hund übernimmt, hat zehn Tage Zeit für zwei Meldungen: bei der Wohngemeinde und bei AMICUS, wo der Hund auf die neue Halterin oder den neuen Halter registriert sein muss. Für jeden Hund zahlen Sie der Wohngemeinde jährlich eine Abgabe, die Hundesteuer. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Hundegesetzgebung.
Neu ist vor allem der Kurs. Alle Hundehaltenden absolvieren einen praktischen Ausbildungskurs von sechs Lektionen, unabhängig von Rasse und Grösse. Er kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes beginnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme abgeschlossen sein. Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, besucht zusätzlich einen Theoriekurs. Anbieten darf die Pflichtkurse nur, wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Hunde (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Medienmitteilung du 21.03.2025 sur les cours obligatoires (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner (gelesen am 21.09.2026)