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Inscrire mon établissementWas Sie wissen sollten
Naturheilkunde beim Tier arbeitet mit Ernährung, Pflanzen und Lebensweise, ergänzend zur tierärztlichen Behandlung und nicht an deren Stelle. Im Kanton Zürich braucht es keine Bewilligung für die Tätigkeit als Naturheilpraktikerin oder Naturheilpraktiker, für die klassische Homöopathie, die Tierphysiotherapie und die Blutegeltherapie. Bewilligungspflichtig sind dagegen Eingriffe wie Injektionen, Blutentnahmen, Biopsien und Akupunktur, und jeder Verdacht auf eine übertragbare Krankheit gehört unverzüglich in die Praxis.
Zwei Dinge lassen sich vor dem ersten Termin klären. Arzneimittel: Wer bewilligungsfrei tätig ist, darf nur rezeptfreie Mittel anwenden und keine abgeben. Ausbildung: Lehrgänge ausserhalb der tierärztlichen Tätigkeit sind im Gesundheitsgesetz nicht geregelt, und das Veterinäramt anerkennt oder empfiehlt keinen davon. Fragen Sie deshalb konkret nach Inhalt und Dauer. Wer sich als Naturtierärztin bezeichnet, täuscht, denn Werbung muss nach Paragraf 16 GesG sachlich bleiben.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Bewilligungen fuer Tieraerzte und Heilmittel (gelesen am 21.09.2026)