Was Sie wissen sollten
Betreuung und Ausführen meinen sehr Verschiedenes: Besuch zu Hause, Betreuung beim Anbieter, Pension, Gruppenspaziergang. Wer gewerbsmässig Betreuungsdienste für mehr als fünf Tiere anbietet, braucht eine kantonale Bewilligung, ebenso wer eine Pension mit mehr als fünf Plätzen führt (Art. 101 TSchV). Bis neunzehn Plätze genügt für die verantwortliche Person die Ausbildung nach Art. 197 TSchV (Art. 102 TSchV).
Fragen Sie vor der ersten Übergabe, wie viele Hunde zusammen laufen, wie sie transportiert werden, was bei einer Verletzung geschieht und welche Tierarztpraxis gerufen wird. Fragen Sie auch nach der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Hinterlassen Sie schriftlich die laufenden Medikamente, die Futterverbote und eine zweite erreichbare Nummer. Eine Probestunde vor dem ersten Termin sagt mehr als jede Selbstbeschreibung.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)