Was Sie wissen sollten
Betreuung und Ausführen meinen sehr Verschiedenes: Besuch zu Hause, Betreuung beim Anbieter, Pension, Gruppenspaziergang. Wer gewerbsmässig Betreuungsdienste für mehr als fünf Tiere anbietet, braucht eine kantonale Bewilligung, ebenso wer eine Pension mit mehr als fünf Plätzen führt (Art. 101 TSchV). Bis neunzehn Plätze genügt für die verantwortliche Person die Ausbildung nach Art. 197 TSchV (Art. 102 TSchV).
Fragen Sie vor der ersten Übergabe, wie viele Hunde zusammen laufen, wie sie transportiert werden, was bei einer Verletzung geschieht und welche Tierarztpraxis gerufen wird. Fragen Sie auch nach der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Hinterlassen Sie schriftlich die laufenden Medikamente, die Futterverbote und eine zweite erreichbare Nummer. Eine Probestunde vor dem ersten Termin sagt mehr als jede Selbstbeschreibung.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)