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Inscrire mon établissementWas Sie wissen sollten
Betreuung und Ausführen meinen sehr Verschiedenes: Besuch zu Hause, Betreuung beim Anbieter, Pension, Gruppenspaziergang. Wer gewerbsmässig Betreuungsdienste für mehr als fünf Tiere anbietet, braucht eine kantonale Bewilligung, ebenso wer eine Pension mit mehr als fünf Plätzen führt (Art. 101 TSchV). Bis neunzehn Plätze genügt für die verantwortliche Person die Ausbildung nach Art. 197 TSchV (Art. 102 TSchV).
Fragen Sie vor der ersten Übergabe, wie viele Hunde zusammen laufen, wie sie transportiert werden, was bei einer Verletzung geschieht und welche Tierarztpraxis gerufen wird. Fragen Sie auch nach der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Hinterlassen Sie schriftlich die laufenden Medikamente, die Futterverbote und eine zweite erreichbare Nummer. Eine Probestunde vor dem ersten Termin sagt mehr als jede Selbstbeschreibung.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Luzern gilt
Im Kanton Luzern zahlen Sie für jeden Hund über sechs Monate der Einwohnergemeinde, in der er gehalten wird, jährlich 120 Franken. Wird der Hund erst nach dem 30. Juni sechs Monate alt, ist die halbe Jahressteuer fällig; für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben sind es 40 Franken. Zu entrichten ist die Steuer bis Ende Juni des laufenden Kalenderjahrs (§§ 5 bis 7 des Gesetzes über das Halten von Hunden).
Eine Ausbildungspflicht kennt Luzern, aber eine enge. Ersthundehaltende und wer einen Hund aus dem Ausland einführt, müssen innert achtzehn Monaten nach dem Erwerb mit diesem Hund das Nationale Hundehalter-Brevet bestehen; der Veterinärdienst kann eine gleichwertige Prüfung anerkennen (§ 4a der Verordnung). Ausgenommen sind unter anderem Assistenz- und Diensthunde. Den Mikrochip darf in der Schweiz nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt setzen, und ein Halterwechsel ist AMICUS innert zehn Tagen zu melden.
Quellen: Gesetz ueber das Halten von Hunden, Lucerne (SRL 848) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung ueber das Halten von Hunden, Lucerne (SRL 849) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Luzern, Veterinaerdienst, Kennzeichnung und Registrierung (gelesen am 21.09.2026)