Was Sie wissen sollten
Ein Tierheim nimmt ausgesetzte, verlorene oder beschlagnahmte Tiere auf, pflegt sie und sucht ihnen ein Zuhause. Ein Tierheim mit mehr als fünf Pflegeplätzen braucht eine kantonale Bewilligung (Art. 101 TSchV). Die Betreuung liegt in der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers; bis neunzehn Plätze genügt es, wenn die verantwortliche Person die Ausbildung nach Art. 197 TSchV absolviert hat (Art. 102 TSchV).
Ein gutes Tierheim stellt Fragen, lässt sich Zeit und sagt auch einmal Nein. Es sagt ebenso, was es nicht weiss: Ein gefundener Hund hat keine Vorgeschichte, und niemand kann sie erfinden. Fragen Sie nach dem Verhalten im Zwinger und auf dem Spaziergang, nach laufenden Behandlungen und deren Kosten, und ob das Heim das Tier zurücknimmt, wenn die Vermittlung scheitert. Lassen Sie sich diese letzte Antwort schriftlich geben.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)