Was Sie wissen sollten
Hundefreundlich heisst nicht überall dasselbe, von geduldet gegen Aufpreis bis wirklich eingerichtet. Vor der Buchung entscheidet zuerst der Aufpreis: pro Nacht oder pro Aufenthalt, pro Tier, und was er einschliesst. Danach kommen Grösse und Zahl der erlaubten Tiere, der Zugang zu Restaurant, Terrasse und Wellnessbereich, und ob in der Nähe eine Wiese liegt, auf der sich das Tier lösen kann, ohne dass Sie das halbe Dorf durchqueren.
Die Frage, die am häufigsten vergessen geht: Darf das Tier allein im Zimmer bleiben? Viele Häuser verbieten es, weil ein Hund, der ohne seine Bezugsperson bellt, das halbe Stockwerk stört und selbst in Not gerät. Klären Sie das vor der Buchung und nicht am Anreiseabend. Fragen Sie gleich mit, was vor Ort bereitsteht, Korb, Näpfe, Beutel, damit Sie das Auto nicht unnötig beladen. Wer mit dem Zug anreist, rechnet das Billett des Hundes ein: Die Hunde-Tageskarte kostet 25 Franken, ab dem 13. Dezember 2026 dann 27 Franken, und ein Hund bis 30 cm Risthöhe fährt in einer Box unter dem Sitz gratis.
Quellen: SBB, Hunde-Tageskarte (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Zürich gilt
Wer im Kanton Zürich einen Hund übernimmt, hat zehn Tage Zeit für zwei Meldungen: bei der Wohngemeinde und bei AMICUS, wo der Hund auf die neue Halterin oder den neuen Halter registriert sein muss. Für jeden Hund zahlen Sie der Wohngemeinde jährlich eine Abgabe, die Hundesteuer. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Hundegesetzgebung.
Neu ist vor allem der Kurs. Alle Hundehaltenden absolvieren einen praktischen Ausbildungskurs von sechs Lektionen, unabhängig von Rasse und Grösse. Er kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes beginnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme abgeschlossen sein. Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, besucht zusätzlich einen Theoriekurs. Anbieten darf die Pflichtkurse nur, wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Hunde (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Medienmitteilung du 21.03.2025 sur les cours obligatoires (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner (gelesen am 21.09.2026)