Was Sie wissen sollten
Hundefreundlich heisst nicht überall dasselbe, von geduldet gegen Aufpreis bis wirklich eingerichtet. Vor der Buchung entscheidet zuerst der Aufpreis: pro Nacht oder pro Aufenthalt, pro Tier, und was er einschliesst. Danach kommen Grösse und Zahl der erlaubten Tiere, der Zugang zu Restaurant, Terrasse und Wellnessbereich, und ob in der Nähe eine Wiese liegt, auf der sich das Tier lösen kann, ohne dass Sie das halbe Dorf durchqueren.
Die Frage, die am häufigsten vergessen geht: Darf das Tier allein im Zimmer bleiben? Viele Häuser verbieten es, weil ein Hund, der ohne seine Bezugsperson bellt, das halbe Stockwerk stört und selbst in Not gerät. Klären Sie das vor der Buchung und nicht am Anreiseabend. Fragen Sie gleich mit, was vor Ort bereitsteht, Korb, Näpfe, Beutel, damit Sie das Auto nicht unnötig beladen. Wer mit dem Zug anreist, rechnet das Billett des Hundes ein: Die Hunde-Tageskarte kostet 25 Franken, ab dem 13. Dezember 2026 dann 27 Franken, und ein Hund bis 30 cm Risthöhe fährt in einer Box unter dem Sitz gratis.
Quellen: SBB, Hunde-Tageskarte (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Luzern gilt
Im Kanton Luzern zahlen Sie für jeden Hund über sechs Monate der Einwohnergemeinde, in der er gehalten wird, jährlich 120 Franken. Wird der Hund erst nach dem 30. Juni sechs Monate alt, ist die halbe Jahressteuer fällig; für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben sind es 40 Franken. Zu entrichten ist die Steuer bis Ende Juni des laufenden Kalenderjahrs (§§ 5 bis 7 des Gesetzes über das Halten von Hunden).
Eine Ausbildungspflicht kennt Luzern, aber eine enge. Ersthundehaltende und wer einen Hund aus dem Ausland einführt, müssen innert achtzehn Monaten nach dem Erwerb mit diesem Hund das Nationale Hundehalter-Brevet bestehen; der Veterinärdienst kann eine gleichwertige Prüfung anerkennen (§ 4a der Verordnung). Ausgenommen sind unter anderem Assistenz- und Diensthunde. Den Mikrochip darf in der Schweiz nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt setzen, und ein Halterwechsel ist AMICUS innert zehn Tagen zu melden.
Quellen: Gesetz ueber das Halten von Hunden, Lucerne (SRL 848) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung ueber das Halten von Hunden, Lucerne (SRL 849) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Luzern, Veterinaerdienst, Kennzeichnung und Registrierung (gelesen am 21.09.2026)