Was Sie wissen sollten
Hundefreundlich heisst nicht überall dasselbe, von geduldet gegen Aufpreis bis wirklich eingerichtet. Vor der Buchung entscheidet zuerst der Aufpreis: pro Nacht oder pro Aufenthalt, pro Tier, und was er einschliesst. Danach kommen Grösse und Zahl der erlaubten Tiere, der Zugang zu Restaurant, Terrasse und Wellnessbereich, und ob in der Nähe eine Wiese liegt, auf der sich das Tier lösen kann, ohne dass Sie das halbe Dorf durchqueren.
Die Frage, die am häufigsten vergessen geht: Darf das Tier allein im Zimmer bleiben? Viele Häuser verbieten es, weil ein Hund, der ohne seine Bezugsperson bellt, das halbe Stockwerk stört und selbst in Not gerät. Klären Sie das vor der Buchung und nicht am Anreiseabend. Fragen Sie gleich mit, was vor Ort bereitsteht, Korb, Näpfe, Beutel, damit Sie das Auto nicht unnötig beladen. Wer mit dem Zug anreist, rechnet das Billett des Hundes ein: Die Hunde-Tageskarte kostet 25 Franken, ab dem 13. Dezember 2026 dann 27 Franken, und ein Hund bis 30 cm Risthöhe fährt in einer Box unter dem Sitz gratis.
Quellen: SBB, Hunde-Tageskarte (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)