Was Sie wissen sollten
Eine Tierhandlung verkauft Tiere, Futter und Zubehör und gibt oft den ersten Rat zur Haltung. Der gewerbsmässige Handel mit Tieren braucht eine Bewilligung (Art. 13 TSchG). Wer Heimtiere gewerbsmässig verkauft, muss schriftlich über die Bedürfnisse der Tierart, die angemessene Betreuung und die rechtlichen Grundlagen informieren (Art. 111 TSchV). An Personen unter sechzehn Jahren darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern verkauft werden (Art. 110 TSchV).
Ein sorgfältiges Geschäft sagt, woher ein Tier kommt, wie alt es beim Absetzen war und was es bisher gefressen hat. Es verkauft nicht, wenn die geplante Unterbringung nicht passt. Fragen Sie nach Endgrösse und Lebenserwartung, bevor Sie nach dem Preis fragen, und fragen Sie, ob die Art allein gehalten werden darf: Tieren soziallebender Arten sind Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen (Art. 13 TSchV). Ein einzelnes Meerschweinchen fällt damit ausser Betracht.
Quellen: Tierschutzgesetz (SR 455), Fedlex (gelesen am 21.09.2026) · Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Zürich gilt
Wer im Kanton Zürich einen Hund übernimmt, hat zehn Tage Zeit für zwei Meldungen: bei der Wohngemeinde und bei AMICUS, wo der Hund auf die neue Halterin oder den neuen Halter registriert sein muss. Für jeden Hund zahlen Sie der Wohngemeinde jährlich eine Abgabe, die Hundesteuer. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Hundegesetzgebung.
Neu ist vor allem der Kurs. Alle Hundehaltenden absolvieren einen praktischen Ausbildungskurs von sechs Lektionen, unabhängig von Rasse und Grösse. Er kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes beginnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme abgeschlossen sein. Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, besucht zusätzlich einen Theoriekurs. Anbieten darf die Pflichtkurse nur, wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Hunde (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Medienmitteilung du 21.03.2025 sur les cours obligatoires (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner (gelesen am 21.09.2026)