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Was Sie wissen sollten
Eine Tierärztin oder ein Tierarzt stellt die Diagnose, behandelt, operiert und gibt verschreibungspflichtige Medikamente ab. In der Schweiz gehört der Beruf zu den universitären Medizinalberufen: Wer in eigener fachlicher Verantwortung praktiziert, braucht eine Bewilligung des Kantons, in dem die Praxis liegt (Art. 34 MedBG). Diplom und Weiterbildungstitel stehen im eidgenössischen Register MedReg und sind online öffentlich einsehbar.
Woran sich eine sorgfältige Praxis zeigt: Sie untersucht das Tier, bevor sie etwas sagt, nennt vor einem grösseren Eingriff eine Kostenschätzung und erklärt klar, wie der Notfalldienst nachts und am Wochenende läuft, denn der ist nicht überall gleich geregelt. Nehmen Sie Impfausweis, Mikrochipnummer und die Liste der laufenden Medikamente mit. Im Notfall gilt: zuerst anrufen, dann fahren. Die Notfalldienste triagieren am Telefon.
Quellen: Medizinalberufegesetz (SR 811.11), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)