Was Sie wissen sollten
Die Fellpflege kümmert sich um Haar, Haut, Krallen und Ohren. Bei manchen Rassen ist das kein Luxus: Pudel, Bichon oder Collie verfilzen, wenn niemand sie auskämmt, und verfilztes Fell zieht an der Haut, hält Feuchtigkeit fest und verdeckt Wunden. Ein aufmerksamer Salon schaut deshalb zuerst die Haut an und sagt, wann eine Stelle in die Tierarztpraxis gehört und nicht unter die Schere.
Sagen Sie schon bei der Terminvereinbarung Rasse, aktuelle Felllänge, Zustand der Knoten und Wesen des Tieres. Ein Hund, der noch nie geschoren wurde, braucht mehr Zeit als ein Stammgast. Fragen Sie, wie lange es dauert und wo das Tier zwischen den Schritten wartet. Beim Hund gilt das Gesetz auch im Salon: Ein Hilfsmittel darf ihn nicht verletzen, ihm keine erheblichen Schmerzen zufügen und ihn nicht in Angst versetzen (Art. 76 TSchV).
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Zürich gilt
Wer im Kanton Zürich einen Hund übernimmt, hat zehn Tage Zeit für zwei Meldungen: bei der Wohngemeinde und bei AMICUS, wo der Hund auf die neue Halterin oder den neuen Halter registriert sein muss. Für jeden Hund zahlen Sie der Wohngemeinde jährlich eine Abgabe, die Hundesteuer. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Hundegesetzgebung.
Neu ist vor allem der Kurs. Alle Hundehaltenden absolvieren einen praktischen Ausbildungskurs von sechs Lektionen, unabhängig von Rasse und Grösse. Er kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes beginnen und muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme abgeschlossen sein. Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, besucht zusätzlich einen Theoriekurs. Anbieten darf die Pflichtkurse nur, wer eine Bewilligung des Veterinäramts hat.
Quellen: Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Hunde (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Medienmitteilung du 21.03.2025 sur les cours obligatoires (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner (gelesen am 21.09.2026)