Was Sie wissen sollten
Eine Züchterin bringt Jungtiere zur Welt, sozialisiert sie und gibt sie ab. Wer pro Jahr mehr als drei Würfe Hundewelpen oder mehr als zwanzig Hunde abgibt, braucht eine kantonale Bewilligung; bei Katzen liegt die Grenze bei fünf Würfen oder zwanzig Tieren (Art. 101 TSchV). Darunter bleibt die Zucht privat und bewilligungsfrei. Über die Qualität sagt das nichts: Die Bewilligung ist eine Mengenschwelle, kein Gütesiegel.
Vor Ort zählt: das Muttertier beim Wurf sehen, dort, wo die Jungen aufgewachsen sind; das Alter bei der Abgabe; Impfausweis und Mikrochip, den in der Schweiz nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt setzen darf. Wer gewerbsmässig abgibt, muss schriftlich über Bedürfnisse und tiergerechte Haltung informieren (Art. 111 TSchV). Ein Treffpunkt auf einem Parkplatz oder ein Welpe, der zu jedem gewünschten Termin verfügbar ist, ist einen weiteren Anruf wert.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)