Was Sie wissen sollten
Eine Verhaltenstherapeutin arbeitet an dem, was das Tier tut, und an den Gründen dafür: Aggression, Angst, Unsauberkeit, Zerstören, Bellen, Mühe mit dem Alleinsein. Der erste sinnvolle Schritt ist medizinisch, denn Schmerzen, eine Ohrentzündung, ein Blasenproblem oder nachlassendes Sehen erklären viele plötzliche Veränderungen. Wer seriös arbeitet, verlangt deshalb zuerst eine tierärztliche Untersuchung und schaut sich das Tier dort an, wo das Problem auftritt.
Fragen Sie vor der Buchung nach der Methode. Geräte, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, sind in der Schweiz verboten; nur die kantonale Behörde kann sie ausnahmsweise und zu therapeutischen Zwecken bewilligen (Art. 76 TSchV). Fragen Sie auch, was zwischen den Sitzungen von Ihnen erwartet wird. Die eigentliche Arbeit passiert zu Hause, nicht in der Stunde.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Bern gilt
Im Kanton Bern entscheidet die Gemeinde über die Hundetaxe. Das Hundegesetz überlässt ihr, ob sie eine erhebt und wie hoch sie ausfällt; steuerpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sofern der Hund älter als sechs Monate ist (Art. 13). Ein Umzug über die Gemeindegrenze kann den Betrag also verändern, und ein Blick auf den Nachbarkanton hilft hier nicht weiter.
Zwei Pflichten gelten dagegen im ganzen Kanton. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken (Art. 11). Und die Leinenpflicht gilt an bezeichneten Orten: auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, beim Betreten von Weiden sowie dann, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 7). Die Gemeinden dürfen weitere Orte bezeichnen.
Quellen: Hundegesetz du canton de Berne (BSG 916.31) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Bern, Amt fuer Veterinaerwesen, Hundegesetz (gelesen am 21.09.2026)