Was Sie wissen sollten
Eine Verhaltenstherapeutin arbeitet an dem, was das Tier tut, und an den Gründen dafür: Aggression, Angst, Unsauberkeit, Zerstören, Bellen, Mühe mit dem Alleinsein. Der erste sinnvolle Schritt ist medizinisch, denn Schmerzen, eine Ohrentzündung, ein Blasenproblem oder nachlassendes Sehen erklären viele plötzliche Veränderungen. Wer seriös arbeitet, verlangt deshalb zuerst eine tierärztliche Untersuchung und schaut sich das Tier dort an, wo das Problem auftritt.
Fragen Sie vor der Buchung nach der Methode. Geräte, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, sind in der Schweiz verboten; nur die kantonale Behörde kann sie ausnahmsweise und zu therapeutischen Zwecken bewilligen (Art. 76 TSchV). Fragen Sie auch, was zwischen den Sitzungen von Ihnen erwartet wird. Die eigentliche Arbeit passiert zu Hause, nicht in der Stunde.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)