Was Sie wissen sollten
Akupunktur und Chiropraktik beim Tier richten sich vor allem an chronische Schmerzen, Lahmheiten und die Zeit nach einer Operation, bei Hund, Katze und Pferd. Sie kommen nach der Diagnose, nicht an deren Stelle: Kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich und ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt werden (Art. 5 TSchV). Eine Lahmheit, die über Nacht auftritt, gehört zuerst in die Untersuchung.
Fragen Sie nach der genauen Ausbildung und danach, ob die Person Tierärztin oder Tierarzt ist. Je nach Schule steckt hinter demselben Wort etwas anderes. Fragen Sie, nach wie vielen Sitzungen sich ein Effekt beurteilen lässt und was geschieht, wenn nichts passiert. Bringen Sie Röntgenbilder und den Bericht der Praxis mit. Wer ein Ergebnis garantiert oder Sie bittet, ein verschriebenes Medikament abzusetzen, überschreitet seine Rolle. Im Kanton Zürich ist Akupunktur am Tier ausdrücklich bewilligungspflichtig, anders als die klassische Homöopathie oder die Tierphysiotherapie.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Bewilligungen fuer Tieraerzte und Heilmittel (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Bern gilt
Im Kanton Bern entscheidet die Gemeinde über die Hundetaxe. Das Hundegesetz überlässt ihr, ob sie eine erhebt und wie hoch sie ausfällt; steuerpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sofern der Hund älter als sechs Monate ist (Art. 13). Ein Umzug über die Gemeindegrenze kann den Betrag also verändern, und ein Blick auf den Nachbarkanton hilft hier nicht weiter.
Zwei Pflichten gelten dagegen im ganzen Kanton. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken (Art. 11). Und die Leinenpflicht gilt an bezeichneten Orten: auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, beim Betreten von Weiden sowie dann, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen (Art. 7). Die Gemeinden dürfen weitere Orte bezeichnen.
Quellen: Hundegesetz du canton de Berne (BSG 916.31) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Bern, Amt fuer Veterinaerwesen, Hundegesetz (gelesen am 21.09.2026)