Was Sie wissen sollten
Akupunktur und Chiropraktik beim Tier richten sich vor allem an chronische Schmerzen, Lahmheiten und die Zeit nach einer Operation, bei Hund, Katze und Pferd. Sie kommen nach der Diagnose, nicht an deren Stelle: Kranke oder verletzte Tiere müssen unverzüglich und ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt werden (Art. 5 TSchV). Eine Lahmheit, die über Nacht auftritt, gehört zuerst in die Untersuchung.
Fragen Sie nach der genauen Ausbildung und danach, ob die Person Tierärztin oder Tierarzt ist. Je nach Schule steckt hinter demselben Wort etwas anderes. Fragen Sie, nach wie vielen Sitzungen sich ein Effekt beurteilen lässt und was geschieht, wenn nichts passiert. Bringen Sie Röntgenbilder und den Bericht der Praxis mit. Wer ein Ergebnis garantiert oder Sie bittet, ein verschriebenes Medikament abzusetzen, überschreitet seine Rolle. Im Kanton Zürich ist Akupunktur am Tier ausdrücklich bewilligungspflichtig, anders als die klassische Homöopathie oder die Tierphysiotherapie.
Quellen: Tierschutzverordnung (SR 455.1), Fedlex (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Zuerich, Veterinaeramt, Bewilligungen fuer Tieraerzte und Heilmittel (gelesen am 21.09.2026)
Was im Kanton Aargau gilt
Im Kanton Aargau melden Sie der Gemeinde, dass Sie einen mehr als drei Monate alten Hund halten, und geben dabei eine Kopie des Hundeausweises und der Sachkundenachweise ab (§ 7 Hundegesetz). Bei AMICUS ist der Hund spätestens zehn Tage nach der Übernahme auf Sie registriert. Die Hundetaxe ist kantonal einheitlich: Sie beträgt 120 Franken pro Jahr und wird im Mai erhoben, mit Stichtag 30. April (§ 21 der Verordnung; das Gesetz setzt die Obergrenze bei 150 Franken).
Einen allgemeinen Kurszwang kennt das Aargauer Hundegesetz nicht. Anders bei Hunden eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Ihre Haltung braucht vorgängig eine Berechtigung des Kantons, und diese wird mit der Auflage verbunden, einen speziellen Hundeerziehungskurs zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen (§§ 10 bis 12). Im öffentlich zugänglichen Raum sind diese Hunde an kurzer Leine und als Einzelhund zu führen (§ 14).
Quellen: Hundegesetz du canton d'Argovie (SAR 393.400) (gelesen am 21.09.2026) · Verordnung zum Hundegesetz, Argovie (SAR 393.411) (gelesen am 21.09.2026) · Kanton Aargau, Hunde (gelesen am 21.09.2026)